Erläuterungen zum Thema Verkehrsrecht
Im Falle eines Unfalles oder eines Verstoßes gegen verkehrsrechtliche Vorschriften stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Wussten Sie, dass die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes oder Fachanwaltes im Bereich der Unfallregulierung oft für den Mandanten ohne Kosten ist?
Hintergrund ist, dass die Kosten hierfür wie auch z.B. die Kosten eines Gutachters zum Schaden gehören und vom Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung zu tragen sind. Einzelheiten erklären wir Ihnen gerne. Dies mag ein Grund dafür sein, dass in letzter Zeit Haftpflichtversicherungen nach einem Unfall sehr schnell an den Geschädigten herantreten, bevor dieser den Weg zum (eigenen) Sachverständigen oder Anwalt gefunden hat.
Ob man als Geschädigter sich die Überprüfung des sozusagen vom Unfallgegner oder dessen Versicherung ermittelten Schadens zutraut, muss jeder selber entscheiden. Oft werden aber Schadenspositionen übersehen oder zu niedrig bewertet, das lässt sich aus unserer jahrelangen Tätigkeit auf diesem Gebiet sicher sagen. Liegt gar eine Verletzung vor, sollte man den Weg zu rechtlichem Beistand auf jeden Fall suchen.
Kurz: bei einem Unfall werden Sie umfassend und meist ohne Kosten für Sie beraten, der geeignete Sachverständige wird für Sie beauftragt, mit der Bearbeitung von Formularen usw. brauchen Sie sich nicht zu befassen.
Bei Verletzungen erfolgt auch der Kontakt zu Ärzten über unser Büro.
Bei Unfällen mit Auslandsbezug gelten besondere Bestimmungen.
Unangenehm und belastend sind Bußgeldverfahren oder verkehrsstrafrechtliche Angelegenheiten. Es drohen Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder gar der Entzug des Führerscheines. Vielfach sind jedoch Bußgeldbescheide fehlerhaft und auch Ermittlungen in einer Verkehrsstrafsache stellen sich häufig als angreifbar dar. Hier benötigen Sie souveräne anwaltliche Hilfe, bringt doch ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis gleich weitere Probleme mit sich, z.B. in beruflicher Hinsicht.
Auch hier vertreten wir sie gerne und empfehlen Ihnen, wenn Sie oft am Straßenverkehr teilnehmen, grundsätzlich den Abschluss einer geeigneten Rechtsschutzversicherung.