Erläuterungen zum Thema - Strafverteidigung
Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.“ So heißt es im „Handbuch des Strafverteidigers“ von Hans Dahs.
Dieser Kampf erfordert Wissen, Erfahrung - besonders Lebenserfahrung - und Menschenkenntnis, taktisches Geschick und Durchsetzungsvermögen. Auf die unterschiedlichen Anforderungen in den einzelnen Teilbereichen des Strafrechts wie z.B. dem Verkehrsstrafrecht, dem Steuerstrafrecht, den Betäubungsmitteldelikten usw. muss sich der Verteidiger ebenso einstellen können wie auf andere Besonderheiten, etwa, wenn der Mandant inhaftiert ist, wenn ihm zusätzlich bei einer Verurteilung berufsrechtliche Konsequenzen drohen und dergleichen mehr.
Liegt ein Fall der Pflichtverteidigung vor?
Droht der Entzug des Führerscheines?
Wie ist bei einer Durchsuchung der Wohnung oder der Gewerberäume durch die Polizei oder die Steuerfahndung zu reagieren?
Soll nach einer erstinstanzlichen Verurteilung ein Rechtsmittel eingelegt werden und wenn ja, welches?
Kann ein Verteidigerwechsel sinnvoll sein oder können auch mehrere Verteidiger zugleich tätig werden?
Rechtsanwalt Weihrauch ist auf diesem Gebiet seit Jahrzehnten tätig und wird um Ihre Rechte mit Nachdruck kämpfen.
Wie gesagt, es ist ein weites Feld. Ein Feld, welches nicht alleine durch ein Studium von Büchern erschlossen werden kann. Es ist eines derjenigen Rechtsgebiete, in denen sich lange Erfahrung besonders auszahlt.